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Neue EU-Vorschriften ab 2025.Jetzt auf Tacho Gen 2 umrüsten!

Wir übernehmen unkompliziert und fachgerecht, schnell Ihre zweijährige Prüfung von analogen oder digitalen Fahrtenschreibern nach §57b StVZO. Wir sind gern für Sie da. Auch für individuelle Termine stehen wir für Sie zur Verfügung. Zum Beispiel nach dem Einbau oder Reparatur der Fahrtenschreiber sowie nach jeder Änderung der Wegdreh- oder Wegimpulszahl.

 

Wir verbauen, prüfen, reparieren und kalibrieren für Sie:

Funktion des Satelliten-Empfängers (GNSS), Funktion der DSRC-Schnittstelle, Geschwindigkeitsgeber neu plombieren, Digitale und Analoge Fahrtenschreiber, EG- Kontrollgeräte aller Marken z. B. VDO, Continental, Stoneridge, Actia, Intellic, ZF

Aktuell

Neue Prüftechnik für intiligente Fahrtenschreiber nach Anhang 1C wie DTCO 4.0, SE 5000-8 und EFAS-5

Partner

Telematiklösungen von YellowFox - Telematik zur Optimierung Ihres Fuhrpark-, Personal- und Objektmanagements

Wann erfolgt eine Prüfung?

Unabhängig von der Zweijahresfrist, muss die Fahrtenschreiberprüfung auch bei Vorliegen folgender Punkte durchgeführt werden:

  • nach jedem Einbau und nach jeder Reparatur der Fahrtenschreiber
  • nach jeder Änderung der Wegdreh- oder Wegimpulszahl
  • bei Abweichung der UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten
  • bei Neuanbringung des amtlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichens
  • der Fahrzeughalter wechselt
  • der Tachogeber ausgetauscht wird
  • das Fahrzeug ein neues Kennzeichen erhält
  • die Bereifung auf einen abweichenden Index gewechselt wird

Seit Mitte 2019 gilt: Alle neu zugelassenen, gewerblich genutzten Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen werden mit dem neuen, intelligenten digitalen Tachographen ausgestattet. Auch für Fahrzeuge zur Beförderung ab neun Personen inklusive des Fahrers ist dieser verpflichtend. Die gesetzliche Prüfung des Tachographen ist mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Prüfung fällig. Wir als autorisierter Fachbetrieb führen die Prüfungen bis zum Tachosystem DTCO 4.0 für Sie durch.

Wussten Sie schon...?

Bis zum 31.12.2024 müssen Fahrzeuge > 3,5 t, die noch einen analogen oder einen digitalen Tachographen der 1. Generation (z. B. DTCO 1.x – 3.x) verwenden und grenzüberschreitend eingesetzt werden, mit einem intelligenten Tachographen Version 2 (z. B. DTCO 4.1) ausgerüstet sein.

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